Ab 2025 gelten in der Rentenversicherung neue Regelungen, die sowohl Hinzuverdienstgrenzen als auch Altersgrenzen betreffen. Die Beibehaltung des Beitragssatzes bei 18,6 Prozent ist ebenso von Bedeutung. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche konkreten Veränderungen auf Sie zukommen.