Die neue Speicherfrist der SCHUFA eröffnet für viele Verbraucher neue Finanzierungsmöglichkeiten. Mit einer verkürzten Frist für negative Einträge wird der Zugang zu Krediten erleichtert. Vor allem Menschen mit vorherigen Zahlungsschwierigkeiten können von dieser Neuregelung profitieren.
Im Dezember 2024 trat eine wichtige Änderung in Bezug auf die Speicherfristen von Daten bei der SCHUFA in Kraft. Diese Neuerung betrifft nicht nur den Datenschutz, sondern auch die finanzielle und rechtliche Situation vieler Verbraucher in Deutschland. Wer bisher von einer schlechten SCHUFA-Bewertung betroffen war, konnte sich auf eine langfristige Belastung einstellen – doch mit der neuen Regelung könnten sich die Chancen auf eine schnellere finanzielle Erholung erheblich verbessern.
Neue 100-Tage-Regelung: So können Verbraucher ihre Bonität wieder schneller verbessern
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue 100-Tage-Regelung der SCHUFA in Kraft, die es Verbrauchern ermöglicht, ihre Bonität schneller zu verbessern. Einmalige Zahlungsstörungen, die innerhalb von 100 Tagen nach Übermittlung durch ein Unternehmen an die SCHUFA ausgeglichen werden, führen zu einer verkürzten Speicherfrist auf nur noch 18 Monate statt der üblichen 36 Monate. Diese Regelung betrifft nicht nur die Zukunft, sondern auch vergangene Einträge: Bereits 60.000 ausgeglichene Zahlungsstörungen werden rückwirkend gelöscht. Damit erhalten Verbraucher, die ihre Schulden rasch begleichen, eine deutliche Chance, schneller wieder eine positive Bonität zu erreichen.
Die 100-Tage-Regelung ist Teil des Code of Conduct für Prüf- und Speicherfristen, den die SCHUFA und weitere deutsche Auskunfteien im Mai 2024 mit den Datenschutzbehörden vereinbart haben. Diese Änderungen bieten den Verbrauchern nicht nur eine Möglichkeit zur raschen Verbesserung ihrer Kreditwürdigkeit, sondern auch den Unternehmen eine schnellere Rückzahlung ihrer offenen Forderungen. Neben der verbesserten Transparenz und schnelleren Löschung von Einträgen ist es für Verbraucher möglich, ihre Bonität durch rechtzeitige Zahlung von ausstehenden Beträgen aktiv zu verbessern.
Wichtige Voraussetzung für die Verkürzung der Speicherfrist ist die schnelle Begleichung einer Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen. Wenn nach der Zahlung keine weiteren negativen Einträge gemeldet werden und keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen, erfolgt die Löschung der Zahlungsstörung nach 18 Monaten. Diese Regelung betrifft bereits 60.000 weitere Personen, die derzeit von der kürzeren Speicherfrist profitieren können.
bonify-App: Ein praktisches Tool für Verbraucher
Um Verbrauchern zu helfen, den Überblick über ihre SCHUFA-Einträge und die 100-Tage-Regelung zu behalten, bietet die SCHUFA durch ihre Tochtergesellschaft Forteil GmbH die bonify-App an. Diese kostenlose App ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit ihre Bonität einzusehen und sich bei neu gemeldeten Negativeinträgen benachrichtigen zu lassen. Besonders hilfreich ist dies bei Zahlungsstörungen, da Nutzer der App genau verfolgen können, wann ihre 100-Tage-Frist beginnt. Diese Transparenz erleichtert es, fristgerecht zu handeln und so von der neuen Speicherfristverkürzung zu profitieren.
Die bonify-App ist ein zusätzliches Instrument, das den Verbrauchern nicht nur beim Monitoring ihrer SCHUFA-Daten hilft, sondern auch bei der Entscheidung, wie sie ihre Bonität durch rechtzeitige Zahlungen verbessern können. Verbraucher erhalten so die Möglichkeit, jederzeit informiert zu bleiben und proaktiv auf ihre Bonitätswerte Einfluss zu nehmen.
Quelle: SCHUFA – Neue SCHUFA-Speicherfrist: 100-Tage-Regelung
Was ändert sich mit der neuen SCHUFA-Speicherfrist?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland. Sie speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern, um Banken, Kreditgebern und anderen Unternehmen eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit zu ermöglichen. Bislang wurden negative Einträge in der SCHUFA-Datenbank bis zu drei Jahre nach Begleichung eines Schuldbetrags gespeichert.
Mit der neuen Regelung hat die SCHUFA nun die Speicherfrist für negative Einträge nach Zahlungsausgleich verkürzt. Statt wie bisher 36 Monate werden diese nun nur noch drei Monate lang gespeichert. Dies bedeutet, dass Verbraucher nach der Begleichung ihrer Schulden deutlich schneller wieder eine positive Bonität genießen können. Für viele bedeutet dies, dass sie schneller wieder Zugang zu Krediten und anderen Finanzprodukten erhalten können.
Welche Daten sind betroffen?
Nicht alle negativen Einträge werden von der neuen Speicherfrist betroffen. Die Regelung gilt primär für:
- Zahlungsausfälle bei privaten und gewerblichen Kreditverhältnissen, wie Ratenkredite, Kreditkarten oder Privatdarlehen
- Mahnbescheide, die als negativ gelten und zu einer SCHUFA-Meldung führen
Einträge wie Insolvenzen oder gerichtliche Urteile werden weiterhin für längere Zeit gespeichert, da sie als besonders gravierend angesehen werden.
Auswirkungen auf Verbraucher
Für Verbraucher bedeutet diese Änderung eine deutliche Erleichterung. In vielen Fällen dauerte es bisher Jahre, bis ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht wurde, obwohl der Schuldner seine Verbindlichkeiten längst beglichen hatte. Die verkürzte Speicherfrist fördert die Möglichkeit, nach der Schuldenregulierung schnell wieder eine gute Bonität zu erlangen.
Ein weiterer Vorteil dieser neuen Regelung ist die Verbesserung der Finanzierungsfähigkeit. Kredite, Wohnungsmieten oder auch Handyverträge wurden in der Vergangenheit oft aufgrund einer schlechten SCHUFA-Bewertung abgelehnt. Mit der schnelleren Löschung von negativen Einträgen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher schnell wieder auf die Vorteile einer positiven Kreditwürdigkeit zugreifen können.
Auswirkungen auf Unternehmen
Auch Unternehmen, die regelmäßig mit der SCHUFA zusammenarbeiten, profitieren von der neuen Regelung. Besonders Banken und Kreditinstitute können von der Verbesserung der Kreditvergabe profitieren, da nun eher eine positive Einschätzung über die Bonität eines Kunden vorliegt. Diese Änderung könnte zu einem Anstieg der Kreditvergabe führen, da die Dauer der negativen Bewertung kürzer ist und so mehr potenzielle Kunden in Frage kommen.
Fazit
Die neue SCHUFA-Speicherfrist stellt eine bedeutende Veränderung dar, die vor allem den Verbrauchern zugutekommt. Wer seine Schulden beglichen hat, wird in Zukunft deutlich schneller wieder die Möglichkeit haben, auf Kredite und Finanzprodukte zurückzugreifen. Für viele stellt dies eine Chance dar, ihre finanzielle Freiheit wiederzuerlangen und ihren wirtschaftlichen Neustart zu beschleunigen.
Die verkürzte Speicherfrist könnte auch den Wettbewerb im Finanzmarkt anheizen, da Kreditgeber nun mehr potenzielle Kunden mit besserer Bonität ansprechen können. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen langfristig auf die Kreditvergabe und die Finanzmärkte auswirken werden.
Originalinhalt von Die PR-Profis, veröffentlicht unter dem Titel „Neue SCHUFA-Speicherfrist: Was Verbraucher wissen müssen„, übermittelt durch Prnews24.com