Abgasskandal 2.0 – Befindet sich die Automobilbranche vor dem größten Beben der Neuzeit?

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Köln (ots) – „Ein Billionenschaden und hunderte Millionen weitere betroffene
Fahrzeuge im Abgasskandal stehen der Autoindustrie bevor“, davon ist Ulf Böse
überzeugt. Der Rechtsanwalt und geschäftsführende Partner von Decker & Böse,
einer der bundesweit führenden Kanzleien im Abgasskandal, prophezeit der
Autobranche das größte Beben der Neuzeit: „Dagegen war der bisher bekannte
Abgasskandal nichts.“

Auffällige Abgasmesswerte bei 29 Autoherstellern und 139 Modellen

Mindestens 29 Autohersteller und 139 Modelle weisen aktuell auffällige
Abgaswerte auf. Messungen, die eine Manipulation vermuten lassen, betreffen
erneut den Volkswagenkonzern, aber auch Daimler, BMW, Opel, Renault, Volvo,
Ford, Hyundai, Kia, Peugeot, Citroen, Toyota und Nissan. Die Abgasmessungen
wurden vom ADAC und der Deutschen Umwelthilfe durchgeführt. Überraschend sind
dabei die sehr unterschiedlichen Reaktionen der Hersteller und des
Kraftfahrtbundesamtes (KBA) auf die Messwerte. Während beispielsweise Opel und
Daimler sich teilweise für freiwillige Rückrufe zur Nachrüstung entschieden
haben, haben andere Hersteller bis heute noch gar nicht reagiert. Nur in einigen
dieser Fälle hat das KBA bereits einen verpflichtenden Rückruf für auffällige
Fahrzeuge im Zuständigkeitsbereich des KBA angeordnet.

Klare Überschreitung erlaubter Grenzwerte – Einhaltung nur mit Betrug zu
erklären

Die Überschreitungen der zulässigen Abgasmesswerte reichen je nach Modell von
circa 10 Prozent bis zu einem Vielfachen der erlaubten Grenzwerte.
Verbraucherschützer sind sich bereits seit Monaten einig, dass die klaren
Überschreitungen im Vergleich zu den Herstellerangaben nur mit Betrugsabsicht
der Autohersteller zu erklären sind. Experten sprechen dabei vom Einbau eines
illegalen Thermofensters, wodurch die Abgasmessungen auf dem Prüfstand im
Vergleich zum realen Fahrbetrieb vorsätzlich manipuliert werden. Das Fahrzeug
stößt mit eingebautem Thermofenster nur bei bestimmten Temperaturen weniger
Abgase aus als erlaubt, sodass die Abgaswerte bei anderen Temperaturen deutlich
höher liegen als angegeben. Ziel der Autohersteller ist dabei, das Fahrzeug mit
den niedrigen Messwerten als besonders umweltschonend anpreisen zu können,
obwohl der tatsächliche Abgasausstoß die Grenzwerte deutlich überschreitet.

Dieselskandal 2.0 – Erfolge für Verbraucher vor Gericht

Nach Aufdeckung des Dieselskandals 1.0 im Oktober 2015 lässt sich auch der
Dieselskandal 2.0 mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung nicht mehr unter den
Tisch kehren. Tausende weitere Gerichtsverfahren gegen Autohersteller wie VW und
Daimler enden für betrogene Käufer sehr positiv. Die Gerichte entscheiden
entweder für die klagenden Käufer oder die Hersteller wollen einen Vergleich
schließen, der für den Käufer sehr erfreulich ausfällt. Besonders sensibel
reagieren die Autohersteller, wenn die deutschen Gerichte den Bundesgerichtshof
(BGH) oder gar den Europäische Gerichtshof (EUGH) entscheiden lassen wollten, ob
die sogenannten Thermofenster überhaupt legal sind. In der Regel wird dann ein
sehr positiver Vergleich für den Autokäufer geschlossen.

Autohersteller investieren in Anwälte, statt in funktionierende Nachrüstungen

Die Autohersteller bestreiten weiterhin, dass ihr Handeln gesetzeswidrig sei.
Dabei stellen sie jährlich Milliarden Euro zurück und pumpen gleichzeitig
Milliarden in die Kassen von Kanzleien, um das eigene Vorgehen vor Gericht zu
verteidigen. Stattdessen sollten sie endlich in funktionierende Nachrüstungen
investieren, um die eigenen Fehler zu beheben und diese nicht weiter vertuschen.
Ob das der bessere Weg ist, ist auch im Sinne der Hersteller fraglich. Immerhin
erleiden die betroffenen Autokonzerne enorme Imageschäden, die dadurch weiter
verstärkt werden.

Betroffene, die nicht rechtzeitig handeln, kommen zu kurz

Spätestens im Rahmen des Abgasskandals 1.0 seit 2015 wurde klar, dass Betroffene
leer ausgehen, wenn Rechte zu spät geltend gemacht werden. Käufer müssen sich
weiter über ein Auto ärgern, dass Sie so niemals haben wollten und haben nach
dem Softwareupdate mehr Probleme als Nutzen. Deshalb ist betroffenen Käufern im
Abgasskandal 2.0 umso mehr zu raten, sich rechtzeitig um ihre Rechte zu kümmern.
Spezialisierte Kanzleien bieten dazu eine kostenlose Erstberatung an, um
Geschädigte über die eigenen Chancen ohne Risiko umfassend informieren zu
können.

Weitere Informationen unter
https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/abgasskandal/

Über den Autor:

Ulf Böse

Dipl.-Jur., Rechtsanwalt, Partner, Geschäftsführer bei Decker & Böse
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ulf Böse betreut als einer der führenden Anwälte für Massenschäden in
Deutschland mit seiner Anwaltskanzlei Decker & Böse über 25.000 Verträge von
Verbrauchern Er ist Spezialist für die Themen Abgasskandal und Diesel-Fahrverbot
sowie Widerruf von Darlehen und Autofinanzierungen.

Pressekontakt:

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Claudiastraße 2
51149 Köln

Tel: 0221 / 292 70 345
Fax: 0221 / 292 70 70
E-Mail: info@db-anwaelte.de
www: https://www.db-anwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140403/4522315
OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

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